Da Bankkredite bei der Finanzierung von Start-ups in der Anfangsphase oft nicht infrage kommen, müssen junge Unternehmen andere Finanzierungsmöglichkeiten finden. Warum also nicht Menschen von seinen Projekten und Ideen überzeugen und übers Internet Geld dafür sammeln? 2015 wurde in Österreich durch das Alternativfinanzierungsgesetz ein rechtlicher Rahmen für Finanzierungsmöglichkeiten wie das Crowdfunding geschaffen. Dadurch erhöhte sich die Anzahl der Finanzierungen via Crowdfunding deutlich: Bei der „Schwarmfinanzierung“ werden Investoren und Unternehmen über eigene Crowdinvesting-Plattformen zusammengeführt: Dort wird das Unternehmen oder die Projektidee präsentiert. Wichtig dabei ist vor allem, dass die gewählten Plattformen vertrauenswürdig sind. Der Fachverband der Finanzdienstleister hat dafür eigene Standesregeln für Plattformbetreiber beschlossen: Wer diese anerkennt, trägt das Gütesiegel für Crowdinvesting-Plattformen – mit der Verpflichtung zu hoher Transparenz und regelmäßiger Weiterbildung. Je nach gewähltem Crowdfunding-Modell bekommen die Geldgeber nach einer bestimmten Laufzeit das eingesetzte Kapital zurück und profitieren von den Zinsen oder sind am Unternehmen beteiligt.
Finanzberater wissen, für welche Unternehmen und Projekte Crowdfunding geeignet ist, wie es genutzt wird und was aus rechtlicher Sicht zu beachten ist. Sie beraten auch bei der Wahl der geeigneten Plattformen. Damit steht der erfolgreichen Verwirklichung Ihrer innovativen Ideen nichts mehr im Weg.
Crowdinvesting-Plattformen, die sich zu den Standes- und Ausübungsregeln des Fachverbandes Finanzdienstleister bekennen, halten strenge Transparenzregeln ein. Man erkennt sie an ihrem Gütesiegel.