Datenschutz

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Tiroler Versicherungsmakler der Wirtschafskammer Tirol sind bemüht, die Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26 . Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.finanzdienstleister-tirol.com

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der “Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1” beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Bei manchen Elementen ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrundfarbe nicht ausreichend. Dies widerspricht WCAG-Erfolgskriterium AA 1.4.3.
  • Manche Bilder und grafische Elemente weisen keinen oder keinen geeigneten alternativen Text auf. Dies widerspricht den WCAG-Erfolgskriterien A 1.1.1 und A 2.4.4.
  • Links haben teilweise keinen leicht erkennbaren Namen.  Einige Seiten enthalten Links mit identem, ähnlichem oder zu allgemeinen Link-Text, die zu unterschiedlichen Zielen führen. Dies widerspricht WCAG-Erfolgskriterium A 2.4.4.
  • Manche Formulare verfügen über ein Eingabefeld ohne Label oder WAI-ARIA-Attribut. Dies widerspricht den WCAG-Erfolgskriterien A 1.3.1 und A 4.1.2.
  • Vorder- und Hintergrundfarben können nicht vom Benutzer ausgewählt werden. Dies widerspricht den WCAG-Erfolgskriterien AAA.1.4.8.

Derzeit ist keine Aktualisierung der gennanten Punkte geplant.

b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich der Fachgruppe liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29. April 2021 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA im April 2021. Überprüft wurden die Startseite, eine Unterseite bzw. Blogartikel, Kontaktseite und Datenschutzseite.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 4. September 2024 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an finanzdienstleister@wktirol.at. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt:
Fachgruppe Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Tirol
Wilhelm-Greil-Straße 7
A-6020 Innsbruck

Tel.: 05 90 905 1263
E-Mail: finanzdienstleister@wktirol.at


Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

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